Statt der bisher jährlichen Begutachtung zum Jahrestag der Erstzulassung gelten nun verlängerte Überprüfungsintervalle:
1.Überprüfung: 3 Jahre nach der ersten Zulassung,
2.Überprüfung: 2 Jahre nach der ersten Begutachtung,
3.bzw. jede weitere Überprüfung: jährlich.
Die Toleranzfristen wurden beibehalten. Demnach kann die Begutachtung bereits 1 Monat vor bzw. bis zu spätestens 4 Monate nach dem gelochten Monat stattfinden.